Ich rechne grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Patienten, die privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung haben, die Heilpraktikerleistungen mit einschließt, werden die Kosten in der Regel je nach Vereinbarung ganz oder teilweise erstattet. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.
Doch leider gibt es Behandlungsmethoden, die gar nicht erstattet werden. Diese Leistungen müssen dann vom Versicherten selbst getragen werden, wobei zwischen mir und dem Patienten eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
Genauere Informationen dürfen Sie gerne am Telefon oder per E-Mail bei mir erfragen.